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Städtebauliche Entwicklung
Städtebauliche Entwicklung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den derzeit betriebenen städtebaulichen Planungen der Gemeinde.
Dies sind beispielsweise:
Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren
- zum Flächennnutzungsplan,
- zu den Bebauungsplänen,
- zu den Ortslagenabrundungssatzungen
- sowie städtebauliche Rahmenplanungen.
Aktuelle Planungen
- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“;
hier: Offenlage des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)Der Rat der Gemeinde Hellenthal hat nach Vorberatung im Ausschuss für Bauen und Planen in seiner Sitzung am 11.06.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal, „Gewerbegebiet Dommersbach“, mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde Hellenthal wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung ist es für das ortsansässige Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten für die langfristige Standortsicherheit in Hellenthal-Blumenthal zu schaffen. Hierbei soll für die Betriebserweiterungsfläche eine große zusammenhängende nutzbare Gewerbefläche ausgewiesen werden. Zu diesem Zweck müssen Flächen beidseitig des Schmalebachs in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 „Gewerbegebiet Dommersbach“ mit aufgenommen werden.
Eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren ist nicht erforderlich, da dieser Bereich dort bereits als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal „Gewerbegebiet Dommersbach“ ergibt sich aus dem Plan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Gewerbegebiet Dommersbach“ sind nachfolgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Pflanzen, Tiere und Biologische Vielfalt:
Artenschutz, Biotope, Biotopkataster und Biotopverbund.
Schutzgut Fläche:
Flächenverbrauch, Versiegelung, Waldflächen, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen.
Schutzgut Boden:
Bodentypen, Bodeneigenschaften, natürliche Bodenfunktionen, Altlasten, Bodenwertzahlen, Baugrund, Bodenverdichtung und Veränderung der Bodenstruktur.
Schutzgut Wasser:
Oberflächengwässer, Grundwasser, Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete, Hochwasser, Schmutz- und Niederschlagswasser.
Klima/Luft:
Klimaatlas NRW, Klimadaten, Klimaschutz, Klimawandel, Produktion von Frisch- und Kaltluft, lufthygienische Vorbelastungen.
Schutzgut Landschaft:
Landschaftsbild, Landschaftsschutzgebiete, Landschaftsplan, Offenlandschaft.
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Lärm, Immissionsschutz, bestehende Vorbelastungen, Erholungsfunktion.
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Bau- und Bodendenkmale als Einzelobjekte mit Umgebungsschutz, Ortsbilder, archäologisch bedeutsame Landschaften, archäologische Sachverhaltsermittlung, Raumwirkung von Denkmälern, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Gebäude, Verkehrswege.
Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern:
Schall, Schadstoffemissionen.
Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie.
Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen:
Natura-2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Nationalpark Eifel, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Biotopverbund.
Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern (incl. Natura-2000-Gebiete)
Anfälligkeit des Vorhabens für schwere Unfälle und Katastrophen:
Brandschutz, Gewässerschutz, Öffentlichkeitsschutz
Der Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Gewerbegebiet Dommersbach“ bestehend, aus Planzeichnung, dem Entwurf der Begründung nebst Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlich, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (vgl. Anlagen 6-15) liegen in der Zeit vom
08.07.2024 – 08.08.2024
im Rathaus der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Zimmer 20, zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, und zwar in der Zeit von:
Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr,
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Termine zur Einsichtnahme auch während der Rahmenarbeitszeiten - Montag bis Freitag 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr, mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herrn Berners, Fachbereich 3 – Bauen und Planen –, Telefonnummer 02482/85-161, E-Mail mberners@hellenthal.de zu vereinbaren.
Die im Rathaus auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich gemäß § 4a Abs. 4 BauGB im Internet eingestellt.
Die genannten Unterlagen werden während der oben genannten Auslegungsfrist auch auf der Internet-Seite der Gemeinde Hellenthal unter https://www.hellenthal.de/bauen/baumassnahmen-planung/staedtebauliche-entwicklung und darüber hinaus auf der Seite der Landesverwaltung NRW unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Folgende Planunterlagen liegen zur Einsichtnahme bereit:
Anlage 3 - Textliche Festsetzungen
Anlage 5 - Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischem Begleitplan
Anlage 6 - Artenschutzrechtliche Vorprüfung
Anlage 7 - Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 2
Anlage 8 - Entwässerungskonzept
Anlage 10 - Stellungnahme Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 - Immissionsschutz
Anlage 11 - Stellungnahme Kreis Euskirchen
Anlage 12 - Stellungnahme Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Anlage 13 - Stellungnahme Landwirtschaftskammer NRW
Anlage 14 - Stellungnahme Landesbetrieb Straßen.NRW
Anlage 15 - Stellungnahme WVER
Während der Auslegungsfrist können bei der Gemeinde Hellenthal, Rathausstraße 2, 53940 Hellenthal, Stellungnahmen zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 „Gewerbegebiet Dommersbach“ insbesondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail an mberners@hellenthal.de eingereicht werden.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 62 der Gemeinde Hellenthal „Gewerbegebiet Dommersbach“ unberücksichtigt bleiben (vgl. § 3 Abs. 2 S. 2, 2. Halbsatz BauGB).
Hellenthal, den 15.06.2024
Rudolf Westerburg, Bürgermeister