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Zuständigkeit Kreis
Das Bauordnungsrecht
Die Gemeinde Hellenthal ist nicht Baugenehmigungsbehörde. Baugenehmigungsbehörde ist der Kreis Euskirchen. Hinsichtlicht des Bauaufsichtlichen Verfahrens wird daher auf die Internetseite des Kreises Euskirchen verwiesen: www.kreis-euskirchen.de
Ansprechpartner für das Gebiet der Gemeinde Hellenthal ist beim Kreis Euskirchen Herr Marcus Seel , Tel. 02251 / 15 512, Mail: marcus.seel@kreis-euskirchen.de