1. Änderungsverfahren der Landschaftspläne “Dahlem“, "Hellenthal" und "Kall"

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Öffentliche Bekanntmachung

1. Änderungsverfahren der Landschaftspläne “Dahlem“, "Hellenthal" und "Kall":

Erneute öffentliche Auslegung der Planentwürfe (Stand: April 2024)

in der Zeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024

Der Kreistag des Kreises Euskirchen hat in seiner Sitzung am 03.07.2024 die Entwürfe der o.g. Landschaftspläne in der 1. Änderungsfassung (Stand: April 2024) und deren erneute öffentliche Auslegung gem. § 17 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird. Gleichzeitig wird die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zur jeweiligen strategischen Umweltprüfung (SUP) gem. § 9 Abs. 1 Satz 4 LNatSchG NRW i. V. m. §§ 41 und 42 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 LNatSchG NRW dürfen bei der erneuten Auslegung nur Bedenken und Anregungen vorgebracht werden, die sich auf die geänderten oder ergänzten Teile beziehen.

Die Landschaftsplanentwürfe “Dahlem“, “Hellenthal“ und “Kall“ – im 1. Änderungsverfahren – (Stand: April 2024), jeweils bestehend aus

- den textlichen Darstellungen und Festsetzungen inkl. Erläuterungen,

- der Entwicklungskarte,

- den Festsetzungskarten und

- den Anlagekarten sowie

- dem Umweltbericht (SUP)

liegen in der Zeit vom 01.08.2024 bis einschließlich 16.09.2024 in der Kreisverwaltung Euskirchen, Untere Naturschutzbehörde, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen, in Zimmer A 210, öffentlich aus.

Die Einsichtnahme ist im Kreishaus grundsätzlich zu folgenden Service-Zeiten möglich:

Montag bis Donnerstag: von 8.30 bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8.30 bis 12.30 Uhr

Ansprechpersonen:Zimmer-Nr.:Telefon-Nummer:E-Mail-Adresse:
Herr OeligerA 21002251 / 15 583alex.oeliger@kreis-euskirchen.de
Frau KochsA 22002251 / 15 1317verena.kochs@kreis-euskirchen.de
Frau KlinkhammerA 21002251 / 15 1318anita.klinkhammer@kreis-euskirchen.de

Die Landschaftsplanentwürfe können im Auslegungszeitraum ebenfalls

eingesehen werden.

Zudem werden die Planentwürfe und deren Anlagen bei den betroffenen kreisangehörigen Kommunen zur Einsichtnahme bereitgehalten:

  • Rathaus der Gemeinde Dahlem,  in 53949 Dahlem, Hauptstraße 23, Zimmer Nr. 47
    Montag bis Donnerstag:      von 8:00 bis 16:00 Uhr und
    Freitag                                      von 8.00 bis 12:00 Uhr
  • Rathaus der Gemeinde Hellenthal, in 53940 Hellenthal, Rathausstraße 2, Zimmer Nr. 20
    Montag bis Freitag:               von 8:30 bis 12.30 Uhr und
    Donnerstag:                            von 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Nebengebäude des Rathauses der Gemeinde Kall (ehem. Postgebäude), in 53925 Kall, Bahnhofstr. 5, Zimmer N7
    Montag bis Mittwoch            von 8.00 bis 12.30 Uhr und      von 14.00 bis 16.00 Uhr
    Donnerstags                           von 8:00 bis 12:30 Uhr und      von 14.00 bis 17.30 Uhr
    Freitag                                      von 8.00 bis 12.30 Uhr

Bedenken und Anregungen zum jeweiligen Landschaftsplanentwurf und separat zu dessen Umweltbericht können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Kreishaus während der oben genannten Service-Zeiten vorgebracht werden.

Darüber hinaus steht Ihnen ein Rückmeldeformular auf der Internetseite des Beteiligungsportals NRW (https://beteiligung.nrw.de/portal/kreis-euskirchen/startseite) zur Verfügung.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme per Email (LP-Euskirchen@kreis-euskirchen.de).

Bei grundstücksmäßiger Betroffenheit wird um die genaue Bezeichnung des Grundstücks / der Grundstücke gebeten. Falls sich die Anregungen und Bedenken nicht allgemein auf alle Landschaftspläne beziehen, wird um Benennung des betreffenden Landschaftsplanes / der betreffenden Landschaftspläne gebeten.

Für die Entscheidung über die vorgebrachten Bedenken und Anregungen ist entsprechend der Regelungen des § 17 Abs. 1 LNatSchG NRW der Kreistag zuständig. Er hat nur die fristgerecht, d.h. während der Auslegungsfrist, eingegangenen Bedenken und Anregungen zu prüfen.

Euskirchen, den 09.07.2024                                                 

Der Landrat

gez. Markus Ramers

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